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RESPEKT kompakt

ARD-alpha - 2024-01-09 08:00

In Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist das Recht auf Arbeit garantiert. Dieses Recht ist vor keinem Gericht einklagbar. Es verpflichtet vielmehr Staaten dazu, ihre Politik so zu gestalten, dass eine Vollbeschäftigung erreicht und die Arbeitslosigkeit verringert wird. Durch das Grundgesetz wird in Deutschland in Artikel 12 die freie Berufswahl garantiert. Und wieder andere Gesetze regeln den Mindestlohn, Arbeitszeiten oder die Sicherheit am Arbeitsplatz. - Doch welchen Sinn hat Arbeit?

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